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Global Hiring in den VAE (PEO & EoR)

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Mitarbeiter in den VAE einstellen – einfach ohne Firmengründung


Der chinesische Markt bietet weiterhin sehr gute Aussichten auf starkes Wachstum und wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren starke Wachstumszahlen aufweisen. Eine eigene Präsenz durch einen Markteintritt in China und die damit verbundene Nähe zu Kunden und Lieferanten sind für den langfristigen Erfolg eine international agierender deutscher Unternehmen unabdingbar.

Ihr Unternehmen plant daher den Markteintritt in China, um lokale Mitarbeiter anzustellen, die aufwändige und kostenintensive Gründung einer Tochtergesellschaft schrecken Sie jedoch ab? Mit Hilfe unserer globalen Personalplattform stellen wir Ihre Mitarbeiter direkt in unserer eigenen chinesischen Firma an und verwalten die Arbeitnehmer vorlaufend.

Kosteneffizient

Alternative zur Gründung einer Tochtergesellschat

Problemlos

Schnell Mitarbeiter in VAE durch uns einstellen

Flexibel

Markteintritt in VAE innerhalb weniger Tage

Risikoarm

Engagement innerhalb kurzer Zeit zurückfahren

Ohne Gründung einer Firma

Im Normalfall wird einem Markteintritt in den VAE die Gründung in Form eines Liaison Office (Repräsentanz), eines Project Office (Projektbüro), einem Branch Office (Zweigniederlassung) oder einer Private Limited Company (Pvt. Ltd.). Um ausschließlich Mitarbeiter anzustellen, ist dies jedoch nicht zwangsläufig notwendig.

  • Universal Hires als kostengünstige und einfache Alternative zur Gründung einer Firma in z.B. Dubai
  • Einfache Anstellung des Mitarbeiters durch Universal Hires‘ lokale Firma in Dubai
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Emiratischer Arbeitsvertrag

Die administrative Anmeldung und Verwaltung der Mitarbeiter in Indien erfolgt direkt von Universal Hires Team in Dubai übernommen.

  • Ausgestaltung des englischen Arbeitsvertrages
  • Anmeldungen des Mitarbeiters bei den lokalen Steuer- (Einkommenssteuer) und Sozialversicherungsbehörden (Provident Fund)
  • Zusätzliche private Kranken- und Unfallversicherung (optional)
  • Vollständige Personalverwaltung (Spesenabrechnung & Lohnbuchzahlung)
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Repräsentanz vor Ort

Es lohnt sich für deutsche Unternehmen in den VAE frühzeitig vor Ort präsent zu sein, um einen guten Zugriff zu potentiellen Kunden und Partnern vor Ort aufzubauen.

  • Lokales Netzwerk an potentiellen Kunden und Lieferanten aufbauen
  • Langfristiges Marktpotenzial in den VAE analysieren
  • Strategieentwicklung für die Markteinführung neuer Produkte
  • Organisation des Qualitätsmanagement
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Markteintritt in den VAE: Lokales Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht in den kann durchaus als komplex beschrieben werden, da Arbeitnehmer gesondert vom emiratischem Recht geschützt werden. Die korrekte Handhabung von Anstellungsverhältnissen ist daher unabdingbar während eines Markteintritts nach z.B. Dubai.

Arbeitsverträge in den VAE


Arbeitgeber in den VAE sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer zu schließen, in welchem die Bedingungen für die Vergütung, die Leistungen und die Rahmenbeendigungen des Arbeitsverhältnisses festgehalten sind. In einem Offer Letter (Angebotsschreiben) und einem Arbeitsvertrag in den VAE sollten das Gehalt und alle Vergütungsbeträge immer in Dirham und nicht in einer Fremdwährung angegeben werden.

Für Ausländer wird das Sponsor-System oder auch Kafala-System angewendet, welches gleichzeitig als Aufenthaltstitel gilt.

Gesetzliche Arbeitszeiten


Das Arbeitsgesetz der Emirate sieht eine 5-Tagewoche und höchstens 40 Stunden pro Woche vor. Die Büros sind in der Regel täglich von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends geöffnet, mit einem einstündigen Mittagessen von 12 Uhr bis 13 Uhr.

Nationale Feiertage in VAE


In den VAE werden nationale Feiertage gefeiert, darunter fallen:

  • 01.01. Neujahrstag
  • Erster Tag des Ramdan
  • Letzter Tag des Ramadan
  • Opferfest
  • Islamisches Neujahr
  • 29.10. Geburtstag des Propheten Mohammed
  • 30.11.Tag der Märtyrer
  • 02.12.-03-12. Nationalfeiertag

Urlaubsanspruch in VAE


Urlaubsanspruch nach emiratischem Arbeitsrecht ist abhängig von der Arbeitserfahrung des Mitarbeiters.

Arbeitnehmern in den VAE steht folgender Urlaubsanspruch zu:

  • Weniger als ein Jahr Arbeitserfahrung: kein bezahlter Jahresurlaub;
  • Zwischen einem halben Jahr und 1 Jahr: 2 Tage pro Monat bezahlt;
  • Mindestens 1 Jahr: 30 Tage bezahlter Jahresurlaub.

Beschäftigung von Freelancern & Contractors in VAE


Zum Markteintritt in den VAE werden anstelle der Gründung von lokalen Firmen oder Nutzung der PEO Lösungen zum Anstellen lokaler Mitarbeiter beschäftigen zunehmend Freelancers und Contractors beschäftigt.

MARKTEINTRITT IN CHINA

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