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Global Hiring in der Türkei (PEO & EoR)

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Mitarbeiter in der Türkei einstellen – einfach ohne Firmengründung


Der türkische Markt bietet weiterhin sehr gute Aussichten auf starkes Wachstum und wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren starke Wachstumszahlen aufweisen. Eine eigene Präsenz durch einen Markteintritt in der Türkei und die damit verbundene Nähe zu Kunden und Lieferanten sind für den langfristigen Erfolg eine international agierender deutscher Unternehmen unabdingbar.

Ihr Unternehmen plant daher den Markteintritt in der Türkei, um lokale Mitarbeiter anzustellen, die aufwändige und kostenintensive Gründung einer Tochtergesellschaft schrecken Sie jedoch ab? Mit Hilfe unserer globalen Personalplattform stellen wir Ihre Mitarbeiter direkt in unserer eigenen türkischen Firma an und verwalten die Arbeitnehmer vorlaufend.

Kosteneffizient

Alternative zur Gründung einer Tochtergesellschat

Problemlos

Schnell Mitarbeiter in der Türkei durch uns einstellen

Flexibel

Markteintritt in der Türkei innerhalb weniger Tage

Risikoarm

Engagement innerhalb kurzer Zeit zurückfahren

Ohne Gründung einer Firma

Im Normalfall wird einem Markteintritt in der Türkei die Gründung in Form eines Liaison Office (Repräsentanz), eines Project Office (Projektbüro), einem Branch Office (Zweigniederlassung) oder einer Private Limited Company (Pvt. Ltd.). Um ausschließlich Mitarbeiter anzustellen, ist dies jedoch nicht zwangsläufig notwendig.

  • Universal Hires als kostengünstige und einfache Alternative zur Gründung einer Firma in der Türkei
  • Einfache Anstellung des Mitarbeiters durch Universal Hires‘ lokale Firma in der Türkei
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Türkischer Arbeitsvertrag

Die administrative Anmeldung und Verwaltung der Mitarbeiter in Indien erfolgt direkt von Universal Hires Team in Australien übernommen.

  • Ausgestaltung des englischen Arbeitsvertrages
  • Anmeldungen des Mitarbeiters bei den lokalen Steuer- (Einkommenssteuer) und Sozialversicherungsbehörden (Provident Fund)
  • Zusätzliche private Kranken- und Unfallversicherung (optional)
  • Vollständige Personalverwaltung (Spesenabrechnung & Lohnbuchzahlung)
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Repräsentanz vor Ort

Es lohnt sich für deutsche Unternehmen in der Türkei frühzeitig vor Ort präsent zu sein, um einen guten Zugriff zu potentiellen Kunden und Partnern vor Ort aufzubauen.

  • Lokales Netzwerk an potentiellen Kunden und Lieferanten aufbauen
  • Langfristiges Marktpotenzial in der Türkei analysieren
  • Strategieentwicklung für die Markteinführung neuer Produkte
  • Organisation des Qualitätsmanagement
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Markteintritt in der Türkei: Lokales Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht in der Türkei kann durchaus als komplex beschrieben werden, da Arbeitnehmer gesondert vom türkischen Recht geschützt werden. Die korrekte Handhabung von Anstellungsverhältnissen ist daher unabdingbar während eines Markteintritts in der Türkei.

Arbeitsverträge in der Türkei


Arbeitgeber in der Türkei sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer zu schließen, in welchem die Bedingungen für die Vergütung, die Leistungen und die Rahmenbeendigungen des Arbeitsverhältnisses festgehalten sind. In einem Offer Letter (Angebotsschreiben) und einem Arbeitsvertrag in der Türkei sollten das Gehalt und alle Vergütungsbeträge immer in türkischen Lira und nicht in einer Fremdwährung angegeben werden.

Gesetzliche Arbeitszeiten


Das Arbeitsgesetz der Türkei sieht eine Fünftagewoche von meistens 8 Stunden pro Tag und höchstens 45 Stunden pro Woche vor. Die Büros sind in der Regel täglich von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends geöffnet, mit einem einstündigen Mittagessen von 12 Uhr bis 13 Uhr.

Feiertage


In der Türkei werden verschiedene nationale Feiertage gefeiert, darunter fallen:

  • 01.01. Neujahrstag
  • Nachtreise des Propheten
  • Nacht der Vergebung
  • 23.04. Feiertag der Nationalen Souveränität und des Kindes
  • Beginn des Ramadan
  • Muttertag
  • 19.05. Feiertag der Jugend, des Sports und an das Gedenken an Atatürk
  • Fest des Fastenbrechens
  • Vatertag
  • 30.07. Opferfest
  • Islamisches Neujahr
  • 30.08. Feiertag des Sieges
  • 09.09. Befreiungstag von İzmir
  • 19.09. Feiertag der Veteranen
  • Geburtstag des Propheten Mohammed
  • 19.10. Tag der Republik
  • 10.11. Todestag Atatürks
  • 24.11. Tag der Lehrer

Urlaubsanspruch in der Türkei


Urlaubsanspruch nach türkischem Arbeitsrecht ist abhängig von der Arbeitserfahrung des Mitarbeiters.

Arbeitnehmern in der Türkei steht folgender Urlaubsanspruch zu:

  • Weniger als ein Jahr Arbeitserfahrung: kein bezahlter Jahresurlaub;
  • Zwischen einem Jahr und weniger als 5 Jahren: 14 Tage bezahlter Urlaub (20 Tage bei  Alter unter 18 oder über 50);
  • Mindestens 5 Jahre, aber weniger als 15 Jahre: 20 Tage bezahlter Jahresurlaub;
  • Mindestens 15 Jahre: 26 Tage bezahlter Jahresurlaub.

In der Praxis stellen deutsche Arbeitgeber, welche mittlere bis leitende Mitarbeiter in der Türkei einstellen, zwischen 20-26 Tage Jahresurlaub zur Verfügung.

Beschäftigung von Freelancern & Contractors in der Türkei

Zum Markteintritt in der Türkei werden anstelle der Gründung von lokalen Firmen oder Nutzung der PEO Lösungen zum Anstellen lokaler Mitarbeiter beschäftigen zunehmend Freelancers und Contractors beschäftigt.

MARKTEINTRITT IN CHINA

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