Eine Präsenz in Singapur und die damit verbundene Nähe zu Kunden und Lieferanten in sämtlichen asiatischen Märkten sind für den langfristigen Erfolg eine unabdingbare Voraussetzung.
Ihr Unternehmen plant daher, einen Mitarbeiter oder Freelancer in Singapur einzustellen, Sie wollen jedoch die aufwändige und kostenintensive Gründung einer Tochtergesellschaft in Form einer Singapur Pte Ltd. umgehen? Mit Hilfe unserer globalen Remote Hiring Platform stellen wir Ihre Mitarbeiter direkt vor Ort an und verwalten diese fortlaufend.
Im Normalfall wird einem Markteintritt nach Singapur die Gründung einer lokalen Tochtergesellschaft in Form einer Singapur Pte Ltd. vorausgesetzt. Um ausschließlich Mitarbeiter anzustellen, muss dies jedoch nicht sein.
Die administrative Anmeldung Ihres Mitarbeiters in Singapur wird direkt von Universal Hires übernommen.
Es lohnt sich für deutsche Unternehmen in Singapur frühzeitig vor Ort präsent zu sein, um einen guten Zugriff zu potentiellen neuen Märkte Asien zu besitzen.
Bei der Aushandlung der Bedingungen eines Arbeitsvertrags und eines Angebotsschreibens mit einem Arbeitnehmer in Singapur kann es nützlich sein, die folgenden Standardleistungen in Singapur im Auge zu behalten:
Gängiger Standard in Singapur ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag, in dem die Bedingungen für das Gehalt, die Leistungen und die Kündigungsbedingungen des Arbeitnehmers festgelegt sind.
Ein Offer Letter (Angebotsschreiben) und ein Arbeitsvertrag in Singapur sollten immer das Gehalt und alle Entschädigungsbeträge in Singapur-Dollar und nicht in einer Fremdwährung beinhalten.
Die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers in Singapur sollte 44 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Beschäftigte, die 5 oder weniger Tage pro Woche arbeiten, sollten nicht mehr als 9 Stunden pro Tag arbeiten. Beschäftigte, die 5 oder mehr Tage pro Woche arbeiten, sollten nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten.
Beschäftigte können Anspruch auf Überstunden in Höhe des 1,5-fachen des üblichen Lohns geltend machen.
In Singapur werden 10 Feiertage gefeiert.
Die marktübliche Urlaubsdauer beträgt 14 Tage, obwohl Führungskräfte auch mehr (bis zu 20 Tage) verlangen können. Das gesetzliche Minimum beträgt 7 Tage plus 1 Tag für jedes weitere Jahr, falls bis zum 8. Dienstjahr in einem Unternehmen gearbeitet wird. Ab dem 8. Dienstjahr bleibt das gesetzliche Minimum bei 14 Tagen.
Im Arbeitsvertrag kann eine Probezeit von 3-6 Monaten vereinbart werden, während der eine kürzere Kündigungsfrist gilt. Dies ist jedoch keine gesetzliche Vorschrift.
Eine einmonatige Kündigungsfrist im Namen des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers ist die gewöhnlich vereinbarte Laufzeit. Ist die Kündigungsfrist nicht im Arbeitsvertrag festgelegt, dann gilt Folgendes:
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
Weniger als 26 Wochen | 1 Tag |
Weniger als 2 Jahre | 1 Woche |
Weniger als 5 Jahre | 2 Wochen |
Mehr als 5 Jahre | 4 Wochen |
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