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Firmengründung in China

Seit Jahren steht die chinesische Wirtschaft für das Sinnbild von globalem Wachstum. Große deutsche Konzerne sind bereits seit den frühen 1990er-Jahren in China mit eigenen Niederlassungen und Produktionsfirmen ansässig. Nichtsdestotrotz ist eine Firmengründung in China für viele deutsche Unternehmen weiterhin ein durchaus relevantes Thema.

Seit einigen Jahren drängen auch vermehrt kleine, mittelständische Unternehmen und Startups mit ihren Produkten und Dienstleistungen nach China. Nach wie vor ist ein Markteintritt im Land der Mitte durchaus komplex und sollte ausschließlich mit einer langfristigen Marktplanung angegangen werden.

Der folgende Artikel erläutert die möglichen Varianten, welche für einen Markteintritt in China gewählt werden können.

Formen des Markteintritts: Firmengründung in China


Es gibt verschiedenen Varianten, mit welchen deutsche Firmen im chinesischen Markt starten können. Diese umfassen i.d.R. folgende:

  • Office-in-Office
  • Repräsentanzbüro (Representative Office)
  • Tochtergesellschaft (Wholly Foreign-Owned Entity)
  • Joint Venture

Office-in-Office


Das Office-in-Office Konzept, oft auch als Professional Employer Organization (PEO) oder Employer of Record (EoR) bezeichnet, ist der wohl einfachste Weg, in den chinesischen Markt einzutreten. Das Konzept ermöglicht eine schnelle und einfache Präsenz vor Ort, wobei die Nähe zu Kunden und Lieferanten gewährleistet sind.

Falls lokale Mitarbeiter angestellt werden sollen, welche vor Ort Kontakte knüpfen oder die deutsche Firma im Markt repräsentieren, können diese direkt über einen Personaldienstleister wie Universal Hires angestellt werden. Dies ermöglicht den Markteintritt ganz ohne teure und risikoreiche Firmengründung.

Passend für Unternehmen, die:

  • Den chinesischen Markt mit lokalem Person erst noch vollständig erschließen wollen;
  • Vor Ort ein Netzwerk aufbauen möchten;
  • Eine Firmengründung in China noch vermeiden möchten;
  • Ausschließlich mit der deutschen GmbH Geschäfte abwickeln und daher in China keine registrierte Gesellschaft benötigen.

Repräsentanzbüro


Das Repräsentanzbüro (Representative Office) ist jeher ein gängiger Begriff für einen Markteintritt in neue Länder. Diese Rechtsform wurde in den späten 1980er-Jahren vom chinesischen Staat als erste legale Form des Markteintritts für ausländische Unternehmen ins Leben gerufen.

Ein sog. Rep-Office erlaubt, mit Hilfe einer staatlichen Arbeitsagentur (FESCO), Mitarbeiter in China indirekt anzustellen. Eine direkte Anstellung der Mitarbeiter durch das Repräsentanzbüro als auch sämtliche gewinnbringende Aktivitäten sind nicht gestattet.

Großer Nachteil des Repräsentanzbüros in China ist die Besteuerung. Sämtliche Ausgaben (z.B. Gehälter, Kosten für Marketing, Büromiete, etc.) sind abhängig vom Standort pauschal mit ca. 20% zu besteuern, weshalb sich die Gründung für viele Unternehmen als intransparente Kostenfalle entpuppen kann. Weiterhin muss für das Repräsentanzbüro auch eine monatliche Buchhaltung geführt und Jahresabschlussrechnungen an die Behörden geleistet werden.

Passend für Unternehmen, die:

  • Von einer Gründung eines Repräsentanzbüros als Markeintrittsform nach China ist aus vielen Gesichtspunkten abzuraten (!).
  • Falls ausschließlich eine eigene Repräsentanz vor Ort mit lokalen Mitarbeitern benötigt wird, ist die Office-in-Office Lösung die perfekte Alternative.

Tochtergesellschaft


Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Form einer Wholly Foreign-Owned Entity (WFOE) ist die bekannteste und wohl am meisten verwendete Form des Markteintritts nach China. Diese Rechtsform ist mit der deutschen GmbH zu vergleichen.

Eine WFOE kann ausschließlich als Dienstleistungs-, Handels- oder Produktionsgesellschaft gegründet werden. Eine Stammeinlage ähnlich wie bei den 25.000€, welche zur Gründung einer GmbH in Deutschland benötigt werden, muss nicht geleistet werden.

Passend für Unternehmen, die:

  • Produkte oder Dienstleistungen in China an lokale Firmen verkaufen;
  • Rechnungen in Renminbi (RMB / CNY) ausstellen;
  • Waren nach China im- / exportieren;
  • Gewinne in China erzielen wollen und diese nach Deutschland zurücksenden möchten.

Joint Venture


Die Joint Venture ist eine sehr seltene Form des Markteintritts und wird kaum als Rechtsform gewählt. Zur Gründung wird ein chinesischer Anteilseigner benötigt, welcher i.d.R. 50% der Firmenanteile hält.

Passend für Unternehmen, die:

  • In restriktiven Industrien in China tätig sein wollen (Pharma, Bildung, Rüstung, Telekommunikation, etc.);
  • Einen chinesischen Partner haben;
  • Gelder des chinesischen Staates in Anspruch nehmen möchten.

Fazit – Firmengründung in China


Eine Firmengründung in China sollte gut bedacht sein. Wichtig zu verstehen ist, dass ein Markteintritt in China nicht automatisch eine Firmengründung voraussetzt. Vermehrt nutzen kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit des Office-in-Office Konzeptes zur eigenen Repräsentanz, um vor Ort schnell und einfach Mitarbeiter zu beschäftigen. Sollen in China Produkte oder Dienstleistungen direkt an lokale Kunden verkauft werden, besteht eine Gewinnabsicht und eine WFOE muss gegründet werden.

Sie wollen mehr über den Markteintritt in China erfahren? Schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter: contact@universalhires.com.

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