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Global Hiring in Ägypten (PEO & EoR)

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Mitarbeiter in Ägypten einstellen – einfach ohne Firmengründung


Der ägyptische Markt bietet in der Region weiterhin gute Aussichten auf starkes Wachstum. Als „Hidden Gem“ kann man in Ägypten auch in den kommenden Jahren mit starken Wachstumsraten rechnen. Eine eigene Präsenz durch einen Markteintritt in Ägypten und die damit verbundene Nähe zu Kunden und Lieferanten sind für den langfristigen Erfolg eine international agierender deutscher Unternehmen unabdingbar.

Ihr Unternehmen plant daher den Markteintritt in Ägypten, um lokale Mitarbeiter anzustellen, die aufwändige und kostenintensive Gründung einer Tochtergesellschaft schrecken Sie jedoch ab? Mit Hilfe unserer globalen Personalplattform stellen wir Ihre Mitarbeiter direkt in unserer eigenen ägyptischen Firma an und verwalten die Arbeitnehmer vorlaufend.

Kosteneffizient

Alternative zur Gründung einer Tochtergesellschat

Problemlos

Schnell Mitarbeiter in Ägypten durch uns einstellen

Flexibel

Markteintritt in Ägypten innerhalb weniger Tage

Risikoarm

Engagement innerhalb kurzer Zeit zurückfahren

Ohne Gründung einer Firma

Im Normalfall wird einem Markteintritt in Ägypten die Gründung in Form eines Liaison Office (Repräsentanz), eines Project Office (Projektbüro), einem Branch Office (Zweigniederlassung) oder einer Private Limited Company (Pvt. Ltd.). Um ausschließlich Mitarbeiter anzustellen, ist dies jedoch nicht zwangsläufig notwendig.

  • Universal Hires als kostengünstige und einfache Alternative zur Gründung einer Firma in Ägypten
  • Einfache Anstellung des Mitarbeiters durch Universal Hires‘ lokale Firma in Ägypten
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Ägyptischer Arbeitsvertrag

Die administrative Anmeldung und Verwaltung der Mitarbeiter in Indien erfolgt direkt von Universal Hires Team in Ägypten übernommen.

  • Ausgestaltung des englischen Arbeitsvertrages
  • Anmeldungen des Mitarbeiters bei den lokalen Steuer- (Einkommenssteuer) und Sozialversicherungsbehörden (Provident Fund)
  • Zusätzliche private Kranken- und Unfallversicherung (optional)
  • Vollständige Personalverwaltung (Spesenabrechnung & Lohnbuchzahlung)
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Repräsentanz vor Ort

Es lohnt sich für deutsche Unternehmen in Ägypten frühzeitig vor Ort präsent zu sein, um einen guten Zugriff zu potentiellen Kunden und Partnern vor Ort aufzubauen.

  • Lokales Netzwerk an potentiellen Kunden und Lieferanten aufbauen
  • Langfristiges Marktpotenzial in Ägypten analysieren
  • Strategieentwicklung für die Markteinführung neuer Produkte
  • Organisation des Qualitätsmanagement
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Markteintritt in Ägypten: Lokales Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht in Ägypten kann durchaus als komplex beschrieben werden, da Arbeitnehmer gesondert vom ägyptischen Recht geschützt werden. Die korrekte Handhabung von Anstellungsverhältnissen ist daher unabdingbar während eines Markteintritts nach Ägypten.

Arbeitsverträge in Ägypten

Arbeitgeber in Ägyptensind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer zu schließen, in welchem die Bedingungen für die Vergütung, die Leistungen und die Rahmenbeendigungen des Arbeitsverhältnisses festgehalten sind. In einem Offer Letter (Angebotsschreiben) und einem Arbeitsvertrag in Ägypten sollten das Gehalt und alle Vergütungsbeträge immer in Ägyptischen Pfund und nicht in einer Fremdwährung angegeben werden.

Gesetzliche Arbeitszeiten

Das Arbeitsgesetz der Volksrepublik China sieht eine Fünftagewoche von höchstens 8 Stunden pro Tag und höchstens 48 Stunden pro Woche vor. Die Büros sind in der Regel täglich von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends geöffnet, mit einem einstündigen Mittagessen von 12 Uhr bis 13 Uhr.


Nationale Feiertage in Ägypten


In Ägypten werden verschiedene nationale Feiertage gefeiert, darunter fallen:

  • 07.01. Weihnachten (koptische Christen)
  • 20.04. Sham el-Nessim
  • 25.04. Sinai Befreiungstag
  • 01.05. Tag der Arbeit
  • Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
  • 23.07. Nationalfeiertag
  • Eid al-Adha (Fest des Fastenbrechens)
  • Islamisches Neujahr
  • 06.10. Tag der Armee
  • 29.10. Geburtstag Mohammeds

Urlaubsanspruch in Ägypten


Urlaubsanspruch nach ägyptischem Arbeitsrecht ist abhängig von der Arbeitserfahrung des Mitarbeiters. Hierbei zählt die Betriebszugehörigkeit, und das Alter des Mitarbeiters.

Arbeitnehmern in Ägypten stehen folgender Urlaubsanspruch zu:

  • Weniger als ein Jahr Arbeitserfahrung: proportionaler Anteil von 21 Tagen;
  • Zwischen einem Jahr und weniger als 10 Jahren: 21 Tage bezahlten;
  • Mindestens 10 Jahre oder älter als 50 Jahre: 30 Tage bezahlten Jahresurlaub;

In der Praxis stellen deutsche Arbeitgeber, welche mittlere bis leitende Mitarbeiter in Ägypten einstellen, zwischen 20-30 Tage Jahresurlaub zur Verfügung.

Beschäftigung von Freelancern & Contractors in Ägypten


Zum Markteintritt in Ägypten wird anstelle der Gründung von lokalen Firmen oder Nutzung von PEO Lösungen, das Anstellen lokaler Mitarbeiter als Freelancers und Contractors beliebter. Durch die junge Bevölkerung, geringe Lohnkosten und gute Verbreitung der englischen Sprache und IT Infrastruktur siedeln sich hier häufig z.B. auch Call-Center an, um Europa und den Nahen Osten zu bedienen.

MARKTEINTRITT IN CHINA

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