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Global Hiring in Indonesien (PEO & EoR)

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Mitarbeiter in Indonesien einstellen – ohne Firmengründung


Der indonesische Markt bietet weiterhin sehr intressante Perspektiven und wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren starke Wachstumszahlen aufweisen. Eine eigene Präsenz durch einen Markteintritt in Indonesien und die damit verbundene Nähe zu Kunden und Lieferanten sind für den langfristigen Erfolg eine international agierender deutscher Unternehmen unabdingbar.

Ihr Unternehmen plant daher den Markteintritt in Indonesien, um lokale Mitarbeiter anzustellen, die aufwändige und kostenintensive Gründung einer Tochtergesellschaft schrecken Sie jedoch ab? Mit Hilfe unserer globalen Personalplattform stellen wir Ihre Mitarbeiter direkt in unserer eigenen indonesischen Firma an und verwalten die Arbeitnehmer vorlaufend.

Kosteneffizient

Alternative zur Gründung einer Tochtergesellschat

Problemlos

Schnell Mitarbeiter in Indonesien durch uns einstellen

Flexibel

Markteintritt in Indonesien innerhalb weniger Tage

Risikoarm

Engagement innerhalb kurzer Zeit zurückfahren

Ohne Gründung einer Firma

Im Normalfall wird einem Markteintritt in Indonesien die Gründung in Form eines Liaison Office (Repräsentanz), eines Project Office (Projektbüro), einem Branch Office (Zweigniederlassung) oder einer Private Limited Company (Pvt. Ltd.). Um ausschließlich Mitarbeiter anzustellen, ist dies jedoch nicht zwangsläufig notwendig.

  • Universal Hires als kostengünstige und einfache Alternative zur Gründung einer Firma in Indonesien
  • Einfache Anstellung des Mitarbeiters durch Universal Hires‘ lokale Firma in Indonesien
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Indonesien Arbeitsvertrag

Die administrative Anmeldung und Verwaltung der Mitarbeiter in Indien erfolgt direkt von Universal Hires Team in Indonesien übernommen.

  • Ausgestaltung des englischen Arbeitsvertrages
  • Anmeldungen des Mitarbeiters bei den lokalen Steuer- (Einkommenssteuer) und Sozialversicherungsbehörden (Provident Fund)
  • Zusätzliche private Kranken- und Unfallversicherung (optional)
  • Vollständige Personalverwaltung (Spesenabrechnung & Lohnbuchzahlung)
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Repräsentanz vor Ort

Es lohnt sich für deutsche Unternehmen in Indonesien frühzeitig vor Ort präsent zu sein, um einen guten Zugriff zu potentiellen Kunden und Partnern vor Ort aufzubauen.

  • Lokales Netzwerk an potentiellen Kunden und Lieferanten aufbauen
  • Langfristiges Marktpotenzial in Indonesien analysieren
  • Strategieentwicklung für die Markteinführung neuer Produkte
  • Organisation des Qualitätsmanagement
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Markteintritt in Indonesien: Lokales Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht in Indonesien kann durchaus als streng beschrieben werden, da Arbeitnehmer besonders vom indonesischen Recht geschützt werden. Die korrekte Handhabung von Anstellungsverhältnissen ist daher unabdingbar während eines Markteintritts nach Indonesien.

Arbeitsverträge in Indonesien


Arbeitgeber in Indonesien sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer zu schließen, in welchem die Bedingungen für die Vergütung, die Leistungen und die Rahmenbeendigungen des Arbeitsverhältnisses festgehalten sind. In einem Offer Letter (Angebotsschreiben) und einem Arbeitsvertrag in Indonesien sollten das Gehalt und alle Vergütungsbeträge immer in indonesischen Rupien und nicht in einer Fremdwährung angegeben werden.

Gesetzliche Arbeitszeiten


Das Arbeitsgesetz in Indonesien sieht eine Fünf-/Sechstagewoche von höchstens 8/7 Stunden pro Tag und höchstens 40 Stunden pro Woche vor. Die Büros sind in der Regel täglich von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends geöffnet, mit einem einstündigen Mittagessen von 12 Uhr bis 13 Uhr.

Nationale Feiertage in Indonesien


In Indonesien werden je nach Region nationale Feiertage gefeiert, darunter fallen:

  • 01.01. Neujahrstag
  • Chinesisches Neujahr
  • 01.05. Tag der Arbeit
  • 07.05. Geburtstag von Buddha
  • 17.08. Unabhängigkeitstag
  • Eid al-Adha (Opferfest)
  • Islamisches Neujahr
  • Weihnachten

Urlaubsanspruch in Indonesien


Urlaubsanspruch nach Indonesischem Arbeitsrecht ist abhängig von der Arbeitserfahrung des Mitarbeiters. Hierbei ist jedoch nicht die Betriebszugehörigkeit, sondern die gesamte Arbeitserfahrung des Mitarbeiters in Betracht zu ziehen. 

Arbeitnehmern in Indonesien stehen folgender Urlaubsanspruch zu:

  • Weniger als 6 Jahre Arbeitserfahrung: 12 Tage bezahlten Jahresurlaub;
  • Mehr als 6 Jahre: 30 Tage bezahlten Urlaub

In der Praxis stellen deutsche Arbeitgeber, welche mittlere bis leitende Mitarbeiter in Indonesien einstellen, zwischen 20-30 Tage Jahresurlaub zur Verfügung.

Beschäftigung von Freelancern & Contractors in Indonesien


Zum Markteintritt in Indonesien werden anstelle der Gründung von lokalen Firmen oder Nutzung von PEO Lösungen zum Anstellen lokaler Mitarbeiter durch ausländische Unternehmen zunehmend Freelancers und Contractors engagiert.

MARKTEINTRITT IN CHINA

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