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Global Hiring in Brasilien (PEO & EoR)

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Mitarbeiter in Brasilien einstellen ohne Firmengründung


Der brasilianische Markt bietet weiterhin sehr gute Aussichten auf starkes Wachstum und wird voraussichtlich in den kommenden Jahren wieder zu solidem Wachstum zurückfinden. Eine eigene Präsenz durch einen Markteintritt in Brasilien und die damit verbundene Nähe zu Kunden und Lieferanten sind für den langfristigen Erfolg eine international agierender deutscher Unternehmen unabdingbar.

Ihr Unternehmen plant daher den Markteintritt in Brasilien, um lokale Mitarbeiter anzustellen? Die aufwändige und kostenintensive Gründung einer Tochtergesellschaft schrecken Sie jedoch ab? Mit Hilfe unserer globalen Personalplattform stellen wir Ihre Mitarbeiter direkt in unserer eigenen brasilianischen Firma an und verwalten die Arbeitnehmer fortlaufend.

Kosteneffizient

Alternative zur Gründung einer Tochtergesellschat

Problemlos

Schnell Mitarbeiter in Brasilien durch uns einstellen

Flexibel

Markteintritt in Brasilien innerhalb weniger Tage

Risikoarm

Engagement innerhalb kurzer Zeit zurückfahren

Ohne Gründung einer Firma

Im Normalfall wird einem Markteintritt in Brasilien die Gründung in Form eines Liaison Office (Repräsentanz), eines Project Office (Projektbüro), einem Branch Office (Zweigniederlassung) oder einer Private Limited Company (Pvt. Ltd.). Um ausschließlich Mitarbeiter anzustellen, ist dies jedoch nicht zwangsläufig notwendig.

  • Universal Hires als kostengünstige und einfache Alternative zur Gründung einer Firma in Brasilien
  • Einfache Anstellung des Mitarbeiters durch Universal Hires‘ lokale Firma in Brasilien

Brasilianischer Arbeitsvertrag

Die administrative Anmeldung und Verwaltung der Mitarbeiter in Brasilien erfolgt direkt von Universal Hires Team in Brasilien übernommen.

  • Ausgestaltung des englischen Arbeitsvertrages
  • Anmeldungen des Mitarbeiters bei den lokalen Steuer- (Einkommenssteuer) und Sozialversicherungsbehörden (Provident Fund)
  • Zusätzliche private Kranken- und Unfallversicherung (optional)
  • Vollständige Personalverwaltung (Spesenabrechnung & Lohnbuchzahlung)

Repräsentanz vor Ort

Es lohnt sich für deutsche Unternehmen in Brasilien frühzeitig vor Ort präsent zu sein, um einen guten Zugriff zu potentiellen Kunden und Partnern vor Ort aufzubauen.

  • Lokales Netzwerk an potentiellen Kunden und Lieferanten aufbauen
  • Langfristiges Marktpotenzial in Brasilien analysieren
  • Strategieentwicklung für die Markteinführung neuer Produkte
  • Organisation des Qualitätsmanagement

Markteintritt in Brasilien: Lokales Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht in Brasilien kann durchaus als komplex beschrieben werden. Darüber hinaus herrscht aufgrund aktueller politischer Ereignisse in Brasilien teilweise große Unsicherheit bei den Unternehmen. Die korrekte Handhabung von Anstellungsverhältnissen und das Wissen über Personalmanagement, Steuern und Kultur ist daher unabdingbar während eines Markteintritts nach Brasilien.

Arbeitsverträge in Brasilien


Arbeitgeber in Brasilien sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer zu schließen, in welchem die Bedingungen für die Vergütung, die Leistungen und die Rahmenbeendigungen des Arbeitsverhältnisses festgehalten sind. In einem Offer Letter (Angebotsschreiben) und einem Arbeitsvertrag in Brasilien sollten das Gehalt und alle Vergütungsbeträge immer in brasilianischen Real und nicht in einer Fremdwährung angegeben werden.

Gesetzliche Arbeitszeiten


Das Arbeitsgesetz in Brasilien sieht eine Fünftagewoche von höchstens 8 Stunden pro Tag und höchstens 44 Stunden pro Woche vor. (Art. 7 XIII CF 1988, davor 48 Wochenstunden) Die Büros sind in der Regel täglich von 9 Uhr morgens bis 19 Uhr abends geöffnet, mit einem einstündigen Mittagessen von 12 Uhr bis 13 Uhr.

Nationale Feiertage in Brasilien


In Brasilien werden verschiedene nationale Feiertage gefeiert, darunter fallen:

  • 1. Januar (Neujahr)

  • 21. April (Tiradentes)

  • 1. Mai (Tag der Arbeit)

  • 7. September (Nationalfeiertag, Unabhängigkeitstag)

  • 12. Oktober (Nossa Senhora Aparecida)

  • 2. November (Dia dos Finados – Allerseelen)

  • 15. November (Gründung der Republik)

  • 25. Dezember (Weihnachten)

Dazu kommen dynamische Feiertage mit unterschiedlichem Datum von Jahr zu Jahr:

› „Carnaval“ im Februar / März (Rosenmontag, Faschingsdienstag sowie der halbe Aschermittwoch sind arbeitsfreie Tage)

› Sexta-Feira Santa (Karfreitag)
› Corpus Christi (Fronleichnam)

Urlaubsanspruch in Brasilien


Urlaubsanspruch nach Brasilianischem Arbeitsrecht (férias anuais) besteht nach einer Mindesttätigkeit von einem Jahr.

Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Kalendertage. Wochenenden und Feiertage, die in den Urlaubszeitraum fallen, werden ebenfalls dazu gezählt und vom Urlaub abgezogen.

Die Beschäftigten haben das Recht, ein Drittel (ca. 33%) ihres bezahlten Urlaubs (normalerweise bis zu 10 Tage) in Urlaubsgeld umzuwandeln. Nicht bezahlte Urlaubstage werden nicht übertragen, und die Arbeitgeber müssen sie am Ende des Kalenderjahres zum doppelten Satz auszahlen.

Beschäftigung von Freelancern & Contractors in Brasilien


Zum Markteintritt in Brasilien wird anstelle der Gründung von lokalen Firmen oder Nutzung der PEO Lösung zum Anstellen lokaler Mitarbeiter beschäftigen ausländische Unternehmen zunehmend Freelancers und Contractor.

MITARBEITER IN BRASILIEN EINSTELLEN

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