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Global Hiring in China (PEO & EoR)

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Mitarbeiter in China einstellen – einfach ohne Firmengründung


Der chinesische Markt bietet weiterhin sehr gute Aussichten auf starkes Wachstum und wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren starke Wachstumszahlen aufweisen. Eine eigene Präsenz durch einen Markteintritt in China und die damit verbundene Nähe zu Kunden und Lieferanten sind für den langfristigen Erfolg eine international agierender deutscher Unternehmen unabdingbar.

Ihr Unternehmen plant daher den Markteintritt in China, um lokale Mitarbeiter anzustellen, die aufwändige und kostenintensive Gründung einer Tochtergesellschaft schrecken Sie jedoch ab? Mit Hilfe unserer globalen Remote Hiring Platform stellen wir Ihre Mitarbeiter direkt in unserer eigenen chinesischen Firma an und verwalten die Arbeitnehmer vorlaufend.

Kosteneffizient

Alternative zur Gründung einer Tochtergesellschat

Problemlos

Schnell Mitarbeiter in China durch uns einstellen

Flexibel

Markteintritt in China innerhalb weniger Tage

Risikoarm

Engagement innerhalb kurzer Zeit zurückfahren

Ohne Gründung einer Firma


Im Normalfall wird einem Markteintritt in China die Gründung in Form eines Repräsentanzbüros, einer Wholly Foreign-Owned Enterprise (WFOE) oder einer Joint Venture (JV) vorausgesetzt. Um ausschließlich Mitarbeiter anzustellen, ist dies jedoch nicht zwangsläufig notwendig.

  • Universal Hires als kostengünstige und einfache Alternative zur Gründung einer Firma in China
  • Einfache Anstellung des Mitarbeiters durch Universal Hires‘ lokale Firma in China
Hohe Gebäude in Peking China
Verbotene Stadt in Peking China

Chinesischer Arbeitsvertrag


Die administrative Anmeldung Ihres Mitarbeiters in China wird direkt vom chinesischen Universal Hires Team übernommen.

  • Ausgestaltung des chinesisch-englischen Arbeitsvertrages
  • Anmeldungen des Mitarbeiters bei den lokalen Steuer- (Einkommenssteuer) und Sozialversicherungsbehörden (Housing Fund, Renten- und Krankenversicherung)
  • Zusätzliche private Kranken- und Unfallversicherung (optional)
  • Vollständige Personalverwaltung (Spesenabrechnung & Lohnbuchzahlung)

Repräsentanz vor Ort


Es lohnt sich für deutsche Unternehmen in China frühzeitig vor Ort präsent zu sein, um einen guten Zugriff zu potentiellen Kunden und Partnern vor Ort aufzubauen.

  • Optionale Anmietung eines Büroplatzes in Shanghai („Office in Office in China“)
  • Lokales Netzwerk an potentiellen Kunden und Lieferanten aufbauen
  • Langfristiges Marktpotenzial in China analysieren
  • Strategieentwicklung für die Markteinführung neuer Produkte
  • Organisation des Qualitätsmanagement
Wolkenkratzer im Stadteil Pudong in Shanghai

Länder-Guide: Standards der Anstellung in China


Das Arbeitsrecht in China kann durchaus als komplex beschrieben werden, da Arbeitnehmer gesondert vom chinesischen Recht geschützt werden. Die korrekte Handhabung von Anstellungsverhältnissen ist daher unabdingbar während eines Markteintritts nach China.

Arbeitsverträge in China


Arbeitgeber in China sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer zu schließen, in welchem die Bedingungen für die Vergütung, die Leistungen und die Rahmenbeendigungen des Arbeitsverhältnisses festgehalten sind. In einem Offer Letter (Angebotsschreiben) und einem Arbeitsvertrag in China sollten das Gehalt und alle Vergütungsbeträge immer in chinesischen Yuan Renminbi und nicht in einer Fremdwährung angegeben werden.

Gesetzliche Arbeitszeiten


Das Arbeitsgesetz der Volksrepublik China sieht eine Fünftagewoche von höchstens 8 Stunden pro Tag und höchstens 44 Stunden pro Woche vor. Die Büros sind in der Regel täglich von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends geöffnet, mit einem einstündigen Mittagessen von 12 Uhr bis 13 Uhr.

Nationale Feiertage in China


In China werden 7 nationale Feiertage gefeiert, darunter fallen:

  • der Neujahrstag
  • Chinesisches Neujahr (Frühlingsfest)
  • QingMing-Festival
  • Tag der Arbeit
  • Drachenboot-Festival
  • Mid-Autum-Festival
  • Nationalfeiertag

Urlaubsanspruch in China


Urlaubsanspruch nach chinesischem Arbeitsrecht ist abhängig von der Arbeitserfahrung des Mitarbeiters. Hierbei ist jedoch nicht die Betriebszugehörigkeit, sondern die gesamte Arbeitserfahrung des Mitarbeiters in Betracht zu ziehen. 

Arbeitnehmern in China stehen folgender Urlaubsanspruch zu:

  • Weniger als ein Jahr Arbeitserfahrung: keinen bezahlten Jahresurlaub;
  • Zwischen einem Jahr und weniger als 10 Jahren: 5 Tage bezahlten;
  • Mindestens 10 Jahre, aber weniger als 20 Jahre: 10 Tage bezahlten Jahresurlaub;
  • Mindestens 20 Jahre: 15 Tage bezahlten Jahresurlaub.

In der Praxis stellen deutsche Arbeitgeber, welche mittlere bis leitende Mitarbeiter in China einstellen, zwischen 10-20 Tage Jahresurlaub zur Verfügung.

Beschäftigung von Freelancern & Contractors in China


Zum Markteintritt in China wird anstelle der Gründung von lokalen Firmen oder Nutzung der PEO Lösung zum Anstellen lokaler Mitarbeiter beschäftigen ausländische Unternehmen zunehmend Freelancers und Contractor.

MARKTEINTRITT IN CHINA

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