Die Verhandlungen von einem angemessenen Gehaltsrahmen bei einem Markteintritt in Indien kann für deutsche Arbeitgeber auf den ersten Blick verwirrend und kompliziert wirken, da indische Arbeitnehmer vor allem darauf bedacht sind, ihr Nettogehalt zu maximieren und sich demnach verschiedene Zulagen zusätzlich sichern wollen.
In Indien gibt es viele Vor-Steuer-Zulagen (sog. ‚Allowances‘), dass die Höhe des Grundgehalts oft 40% des gesamten Vergütungspakets ausmachen kann, das sich neben dem Grundgehalt aus einer Vielzahl von Zulagen zusammensetzt. Unsere Personal Outsourcing Lösung zum Markteintritt in Indien beinhaltet die Unterstützung bei der Gehaltsverhandlung mit dem Mitarbeiter sowohl als auch die Berechnung der entsprechenden Zulagen.
Freibeträge, welche indische Arbeitnehmer mit einem Steuervorteil erhalten können, variieren. Wir haben die wichtigsten davon zusammengefasst:
- Grundgehalt: Wird monatlich ausgezahlt wird und ist steuerpflichtig.
- Bonuszahlungen: Diese werden in Abhängigkeit von der Leistung des Mitarbeiters ausgezahlt und sind steuerpflichtig.
- Children Education Allowance: Kann bis zu Rs. 100 pro Kind und Monat für maximal 2 Kinder steuerfrei angesetzt werden.
- Children Hostel Allowance: Bis zu Rs. 300 pro Kind und Monat für maximal 2 Kinder von der Steuer befreit.
- House Rent Allowance (HRA): HRA wird ausgezahlt, um die Ausgaben für die Miete eines Hauses ganz oder teilweise zu decken. Sie wird monatlich ausbezahlt und kann je nach Bedingungen steuerfrei sein.
- Leave Travel Allowance of Concession (LTA/LTC): Fördert regelmäßige Urlaubsreisen. Kann einmal pro Jahr ausgezahlt werden und ist steuerfrei, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Zulage kann erst ab dem zweiten Beschäftigungsjahr des Mitarbeiters beginnen angerechnet werden.
- Nutzung des Privatfahrzeugs (‚Vehicle Allowance‘): Kann für die Benutzung des eigenen Autos gewährt werden, wird monatlich ausgezahlt und ist zu besteuern. In der Regel wird diese nur an leitende Angestellte oder Mitarbeiter in Verkauf/Marketing gewährt. Wenn der Kunde dies über Spesenabrechnung abwickelt, ist die Rückerstattung steuerfrei.
- Telefon-/Mobiltelefon-Zulage (‚Telephone/Mobile Phone Allowance‘): Nutzung eines Festnetz- oder Mobiltelefons für Arbeitszwecke. Die Auszahlung erfolgt monatlich und ist steuerpflichtig.
Der Arbeitsvertrag eines indischen Mitarbeiters sollte die genaue Aufschlüsselung des Gehaltspakets (Cost to Company, oder CTC) in einem monatlichen Betrag aufzeigen.
In Indien ist es wichtig zu beachten, dass nicht das Bruttogehalt mit dem Mitarbeiter verhandelt wird, sondern das gesamten Gehaltspakets (Cost to Company, oder CTC). Unser Team in Indien legt großen Wert darauf, dass das Gesamtvergütungspaket für die Mitarbeiter so steuereffizient wie möglich gestaltet wird.