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Global Hiring in Mexiko (PEO & EoR)

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Mitarbeiter in Mexiko einstellen – einfach ohne Firmengründung


Der mexikanische Markt bietet weiterhin interessante Aussichten auf starkes Wachstum und wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren starke Wachstumszahlen aufweisen. Eine eigene Präsenz durch einen Markteintritt in Mexiko und die damit verbundene Nähe zu Kunden und Lieferanten sind für den langfristigen Erfolg eine international agierender deutscher Unternehmen unabdingbar.

Ihr Unternehmen plant daher den Markteintritt in Mexiko, um lokale Mitarbeiter anzustellen, die aufwändige und kostenintensive Gründung einer Tochtergesellschaft schrecken Sie jedoch ab? Mit Hilfe unserer globalen Personalplattform stellen wir Ihre Mitarbeiter direkt in unserer eigenen mexikanischen Firma an und verwalten die Arbeitnehmer vorlaufend.

Kosteneffizient

Alternative zur Gründung einer Tochtergesellschat

Problemlos

Schnell Mitarbeiter in Mexiko durch uns einstellen

Flexibel

Markteintritt in Mexiko innerhalb weniger Tage

Risikoarm

Engagement innerhalb kurzer Zeit zurückfahren

Ohne Gründung einer Firma

Im Normalfall wird einem Markteintritt in Mexiko die Gründung in Form eines Liaison Office (Repräsentanz), eines Project Office (Projektbüro), einem Branch Office (Zweigniederlassung) oder einer Private Limited Company (Pvt. Ltd.). Um ausschließlich Mitarbeiter anzustellen, ist dies jedoch nicht zwangsläufig notwendig.

  • Universal Hires als kostengünstige und einfache Alternative zur Gründung einer Firma in Mexiko
  • Einfache Anstellung des Mitarbeiters durch Universal Hires‘ lokale Firma in Mexiko
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Mexikanischer Arbeitsvertrag

Die administrative Anmeldung und Verwaltung der Mitarbeiter in Indien erfolgt direkt von Universal Hires Team in Mexiko übernommen.

  • Ausgestaltung des englischen Arbeitsvertrages
  • Anmeldungen des Mitarbeiters bei den lokalen Steuer- (Einkommenssteuer) und Sozialversicherungsbehörden (Provident Fund)
  • Zusätzliche private Kranken- und Unfallversicherung (optional)
  • Vollständige Personalverwaltung (Spesenabrechnung & Lohnbuchzahlung)
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Repräsentanz vor Ort

Es lohnt sich für deutsche Unternehmen in Mexiko frühzeitig vor Ort präsent zu sein, um einen guten Zugriff zu potentiellen Kunden und Partnern vor Ort aufzubauen.

  • Lokales Netzwerk an potentiellen Kunden und Lieferanten aufbauen
  • Langfristiges Marktpotenzial in Mexiko analysieren
  • Strategieentwicklung für die Markteinführung neuer Produkte
  • Organisation des Qualitätsmanagement
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Markteintritt in Mexiko: Lokales Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht in Mexiko kann durchaus als komplex beschrieben werden, da Arbeitnehmer gesondert vom chinesischen Recht geschützt werden. Die korrekte Handhabung von Anstellungsverhältnissen ist daher unabdingbar während eines Markteintritts nach Mexiko.


Arbeitsverträge in Mexiko

Arbeitgeber in Mexiko sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer zu schließen, in welchem die Bedingungen für die Vergütung, die Leistungen und die Rahmenbeendigungen des Arbeitsverhältnisses festgehalten sind. In einem Offer Letter (Angebotsschreiben) und einem Arbeitsvertrag in Mexiko sollten das Gehalt und alle Vergütungsbeträge immer in mexikanischen Pesos und nicht in einer Fremdwährung angegeben werden.

Gesetzliche Arbeitszeiten

Das Arbeitsgesetz in Mexiko sieht eine Fünftagewoche von höchstens 8 Stunden pro Tag und höchstens 48 Stunden pro Woche vor (42 Stunden bei Nachtarbeit). Die Büros sind in der Regel täglich von 9 Uhr morgens bis 19 Uhr abends geöffnet, mit einem einstündigen Mittagessen von 12 Uhr bis 13 Uhr.


Nationale Feiertage in Mexiko


In Mexiko werden verschiedene nationale Feiertage gefeiert, darunter fallen:

  • 01.01. Neujahrstag
  • 06.01. Heilige Drei Könige
  • 05.02. Tag der Verfassung
  • 24.02. Tag der Flagge
  • 21.03. Natalicio de Benito Juarez
  • Gründonnerstag und Karfreitag
  • 01.05. Tag der Arbeit
  • 05.05. Cinco de Mayo
  • 16.09. Unabhängigkeitstag
  • 12.10. Día de la Raza
  • 01.11. Día de los Muertos
  • 02.11. Allerseelen
  • 20.11. Tag der Revolution
  • 12.12. Nuestra Señora de Guadalupe
  • 25.12. Weihnachten

Urlaubsanspruch in Mexiko


Urlaubsanspruch nach mexikanischem Arbeitsrecht ist abhängig von der Arbeitserfahrung des Mitarbeiters. Hierbei ist jedoch nicht die Betriebszugehörigkeit, sondern die gesamte Arbeitserfahrung des Mitarbeiters in Betracht zu ziehen. 

Arbeitnehmern in Mexiko stehen folgender Urlaubsanspruch zu:

  • Weniger als ein Jahr Arbeitserfahrung: keinen bezahlten Jahresurlaub;
  • Ab dem zweiten (vollen) Jahr der Beschäftigung: & Urlaubstage
  • Folgende Jahre: Vertraglich festgelegtes Wachstum der Tage mit steigender Anzahl der Jahre

In der Praxis stellen deutsche Arbeitgeber, welche mittlere bis leitende Mitarbeiter in Mexiko einstellen, zwischen 10-20 Tage Jahresurlaub zur Verfügung.

Beschäftigung von Freelancern & Contractors in Mexiko


Zum Markteintritt in China wird anstelle der Gründung von lokalen Firmen oder Nutzung der PEO Lösung zum Anstellen lokaler Mitarbeiter beschäftigen ausländische Unternehmen zunehmend Freelancers und Contractor.

MARKTEINTRITT IN CHINA

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